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Lippenpflege verschluckt man mit: Ist das ein Problem?

Kurz gesagt

Ja, ein Teil der Lippenpflege gelangt beim Essen, Trinken und Lecken in den Mund, und die Sicherheitsbewertung von Kosmetik rechnet damit. Die EU-Kosmetikverordnung verlangt ausdrücklich, das unbeabsichtigte Verschlucken von Lippenmitteln zu berücksichtigen; als Rechengröße setzt der wissenschaftliche Ausschuss der EU 57 Milligramm Lippenprodukt pro Tag an. Zum Essen gedacht ist Lippenpflege trotzdem nicht. Für Bienenwachs und Mineralöl gibt es eigene Bewertungen zur Aufnahme über den Mund; bei Titandioxid in Lippenprodukten fordert der Ausschuss seit 2024 weitere Daten.

Wie viel Lippenpflege im Mund landet

Gemessen wird nicht, was jemand verschluckt, sondern was aufgetragen wird. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS) nennt in seinen Leitlinien Tagesmengen je Produktart. Für „Lippenstift, Lippenpflege“ stehen dort 0,057 Gramm pro Tag, also 57 Milligramm (SCCS 2023). Die Zahl stammt aus Verbrauchsstudien in fünf europäischen Ländern und ist vorsichtig gewählt: 90 % der Verwenderinnen und Verwender liegen nicht darüber.

Der Ausschuss hält fest, dass Lippenstift normalerweise nicht zum Verschlucken gedacht ist und dass er die Aufnahme über den Mund von Fall zu Fall bewertet (SCCS 2023). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat für seine Bewertung von Mineralöl in Lippenpflege den ungünstigsten Fall angenommen: Die 57 Milligramm werden vollständig verschluckt (BfR 2018).

Hochgerechnet sind das 57 Milligramm mal 365 Tage, also knapp 21 Gramm im Jahr oder etwa vier Stifte mit je 5 Gramm. Das ist unsere Rechnung aus der Zahl des Ausschusses, kein Messwert; wer seltener aufträgt, liegt darunter.

Was die Kosmetikverordnung verlangt

Lippenpflege ist ein kosmetisches Mittel; die Verordnung nennt die Lippen ausdrücklich in ihrer Begriffsbestimmung. Drei Regeln sind hier wichtig (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009):

  • Sicher bei vorhersehbarem Gebrauch: Ein kosmetisches Mittel muss bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein (Artikel 3).
  • Sicherheitsbericht vor dem Verkauf: Vorher muss das Produkt eine Sicherheitsbewertung durchlaufen haben, die berücksichtigt, wie stark einzelne Inhaltsstoffe den Körper belasten können (Artikel 10).
  • Verschlucken gehört dazu: Der Bericht erfasst Menge, Dauer und Häufigkeit der Anwendung und auch Wege, die sich nicht aus der unmittelbaren Anwendung ergeben. Als Beispiel nennt die Verordnung das „unbeabsichtigte Verschlucken von Lippenmitteln“ (Anhang I, Teil A, Nr. 6).

Das heißt nicht, dass Lippenpflege essbar wäre. Es heißt: Wer den Sicherheitsbericht erstellt, muss die Rohstoffe so bewerten, als käme ein Teil davon in den Mund.

Stoffgruppen in Lippenpflege und ihre Einordnung

Stoffgruppe Beispiele in der Inhaltsstoffliste Einordnung
Pflanzenöle und Pflanzenbutter Helianthus Annuus Seed Oil, Prunus Amygdalus Dulcis Oil, Butyrospermum Parkii Butter Sonnenblumen- und Mandelöl kennt man auch aus der Küche. Ein kosmetischer Rohstoff ist deshalb noch kein Lebensmittel.
Bienenwachs Cera Alba In der EU als Lebensmittelzusatzstoff E 901 zugelassen, zum Beispiel als Überzug auf Süßwaren.
Ätherische Öle und ihre Bestandteile Cymbopogon Flexuosus Oil; Citral, Citronellol, Geraniol Geben Duft und Geschmack. Bestimmte Bestandteile müssen einzeln in der Liste stehen.
Mineralische UV-Filter Zinc Oxide, Titanium Dioxide Beide sind als UV-Filter zugelassen. Zu Titandioxid in Lippenprodukten hat der SCCS 2024 weitere Daten gefordert.
Mineralöl-Bestandteile Paraffinum Liquidum, Petrolatum, Cera Microcristallina Für Lippenpflege empfiehlt der Branchenverband nur Qualitäten, für die eine duldbare tägliche Aufnahmemenge festgelegt ist.
Farbstoffe „CI“ mit fünfstelliger Nummer Erlaubt sind nur gelistete Farbstoffe. Einige dürfen nicht in Mitteln verwendet werden, die auf Schleimhäute aufgetragen werden.

Bienenwachs. Nach der Lebensmittelbehörde EFSA werden die Bestandteile von Bienenwachs im Magen-Darm-Trakt kaum aufgenommen. Einen Wert für die duldbare tägliche Aufnahme legte sie nicht fest, weil Daten zu Bienenwachs selbst fehlten. Sie kam aber zu dem Schluss, dass die Verwendung als Zusatzstoff in Lebensmitteln keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt (EFSA 2007). Das ist eine Bewertung für Lebensmittel, keine Aussage über einen bestimmten Lippenpflegestift.

Mineralöl. Der Branchenverband Cosmetics Europe empfiehlt Herstellern, in Lippenpflege nur Mineralöle und Wachse einzusetzen, für die eine duldbare tägliche Aufnahmemenge gilt. Wird das eingehalten, erwartet das BfR keine gesundheitlichen Effekte durch die Aufnahme über den Mund. Untersuchungen in der Schweiz und in Deutschland fanden allerdings Produkte, die der Empfehlung nicht entsprachen (BfR 2018). Wie du Mineralöl in der Liste erkennst: Handcreme ohne Mineralöl: Paraffin erkennen und einordnen.

Duft. Welche Bestandteile einzeln genannt werden müssen und warum: Ätherische Öle und Duftstoff-Allergene.

Titandioxid und Zinkoxid in Lippenpflege mit Lichtschutzfaktor

Titandioxid und Zinkoxid sind in der EU als UV-Filter zugelassen, jeweils bis zu einer Höchstkonzentration von 25 % (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang VI). Für Zinkoxid, das nicht in Nanoform vorliegt, hat der wissenschaftliche Ausschuss die Verwendung in kosmetischen Mitteln bis 25 % als sicher bestätigt; ausgenommen sind Anwendungen, bei denen es eingeatmet werden kann (Verordnung (EU) 2016/621).

Bei Titandioxid ist die Lage offener. Nach der Neubewertung des Lebensmittelzusatzstoffs E 171 prüfte der SCCS Titandioxid in Produkten, die in den Mund gelangen können, darunter Lippenpflege. Das Ergebnis vom Mai 2024 (SCCS 2024):

  • Für fast alle geprüften Sorten reichen die Daten nicht aus, um ein erbgutschädigendes Potenzial bei Aufnahme über den Mund auszuschließen; ausgenommen sind zwei Nano-Sorten. Der Ausschuss fordert weitere Daten.
  • Er betont zugleich: Kosmetik ist nicht zum Verschlucken gedacht, und was unbeabsichtigt in den Mund gelangt, liegt weit unter den Mengen aus Lebensmitteln.
  • Für Produkte, die auf die Haut aufgetragen werden, bleiben seine früheren Schlussfolgerungen unverändert.

Die Frage ist damit offen. Als UV-Filter ist Titandioxid weiterhin zugelassen. Wer es auf den Lippen meiden möchte, findet es in der Inhaltsstoffliste als „Titanium Dioxide“ und nimmt an Tagen mit wenig Sonne eine Lippenpflege ohne UV-Filter. Mehr dazu: Titandioxid: In Lebensmitteln verboten, in Kosmetik erlaubt und Brauche ich Lippenpflege mit Lichtschutzfaktor?

Was du selbst tun kannst

Wann ärztlichen Rat holen?

Dass beim normalen Gebrauch kleine Mengen in den Mund gelangen, ist für sich kein Grund für einen Arztbesuch. Hol dir Rat, wenn die Lippen nach einer Lippenpflege brennen, anschwellen, sich röten oder Bläschen bilden; beende dann die Anwendung, denn dahinter kann eine Kontaktallergie stecken. Hat jemand versehentlich eine größere Menge verschluckt und fühlt sich unwohl, hilft der Giftnotruf weiter.

Häufige Fragen

Wie viel Lippenpflege verschluckt man im Jahr?
Eine gemessene Zahl gibt es nicht. Der SCCS setzt 57 Milligramm aufgetragenes Lippenprodukt pro Tag an. Würde man alles verschlucken, wären das knapp 21 Gramm im Jahr. Das ist eine Obergrenze für die Rechnung, kein Durchschnitt.

Ist Lippenpflege essbar?
Nein. Lippenpflege ist ein kosmetisches Mittel und kein Lebensmittel. Die Sicherheitsbewertung berücksichtigt nur, dass kleine Mengen unbeabsichtigt in den Mund gelangen.

Was ist mit Mineralöl in Lippenpflege?
Hält sich ein Hersteller an die Empfehlung des Branchenverbands zu den Mineralölqualitäten, erwartet das BfR keine gesundheitlichen Effekte durch die Aufnahme über den Mund. Ob ein Stift Mineralöl enthält, zeigt die Inhaltsstoffliste.

Was ist mit Titandioxid in Lippenpflege mit Lichtschutzfaktor?
Die Frage ist offen. Der SCCS konnte 2024 für fast alle Sorten ein erbgutschädigendes Potenzial bei Aufnahme über den Mund nicht ausschließen und fordert weitere Daten. Neue Grenzwerte hat er nicht empfohlen.

Enthalten die Lippenpflegen von forpeople Mineralöl oder Farbstoffe?
Laut Inhaltsstoffliste nicht. Die Variante mit Lichtschutzfaktor enthält die weißen Pigmente Zinkoxid und Titandioxid; sie dienen dort als UV-Filter.

Bei forpeople

Wir führen zwei Lippenpflegen, beide wasserfreie Stifte in der Papierhülse. Beide enthalten Bienenwachs, Sonnenblumenöl, Sheabutter, Mandelöl, Hanfsamenöl und Aloe-vera-Extrakt. Die vollständigen Listen:

  • Lippenpflege - Zitronengras, 5 g, 4,90 €. Ingredients: Cera Alba, Helianthus Annuus Seed Oil, Butyrospermum Parkii Butter, Prunus Amygdalus Dulcis Oil, Cannabis Sativa Seed Oil, Aloe Barbadensis Leaf Extract, Cymbopogon Flexuosus Oil, Citral, Citronellol, Geraniol. Die letzten drei sind Bestandteile des ätherischen Zitronengrasöls. Kein UV-Filter.
  • Lippenpflege - LSF15 Mandel & Vanille, 5 g, 7,90 €. Ingredients: Cera Alba, Helianthus Annuus Hybrid Oil, Butyrospermum Parkii Butter, Prunus Amygdalus Dulcis Oil, Zinc Oxide, Titanium Dioxide, Cannabis Sativa Seed Oil, Helianthus Annuus Seed Oil, Aloe Barbadensis Leaf Extract, Silica, Tocopherol, Vanilla Planifolia Extract. Zinkoxid und Titandioxid sind laut Produktangabe non-nano. Kein ätherisches Öl.

Unser Bienenwachs ist ungebleicht, kommt aus Norddeutschland und stammt aus biologischer Imkerei mit Bioland-Zertifikat. Beide Stifte sind Kosmetik und nicht zum Verzehr gedacht; laut Produkthinweis werden sie nicht auf verletzter oder gereizter Haut angewendet.

Mehr dazu: Hanfsamenöl in Kosmetik: Enthält es THC oder CBD? · Silica in Sonnencreme und Lippenpflege: Wozu dient es? · Nano oder non-nano? Zinkoxid und Titandioxid erklärt · Honig, Öl, Quark: Was taugen Hausmittel für spröde Lippen?

Aus dem Blog: Bienenwachs in der Kosmetik: Was es kann – und warum wir es lieben · UV-Filter: Chemisch vs. mineralisch

Quellen

  1. Scientific Committee on Consumer Safety (2023): The SCCS Notes of Guidance for the Testing of Cosmetic Ingredients and their Safety Evaluation, 12th Revision. SCCS/1647/22, angenommen am 15. Mai 2023, Corrigendum 2 vom 21. Dezember 2023, Tabelle 3A. https://health.ec.europa.eu/system/files/2023-12/sccs_o_273_final.pdf
  2. Europäisches Parlament und Rat (2009): Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel, Artikel 2, 3, 10 und 19, Anhänge I, IV und VI. ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 59. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/1223/oj
  3. Bundesinstitut für Risikobewertung (2018): Hochraffinierte Mineralöle in Kosmetika: Gesundheitliche Risiken sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Aktualisierte Stellungnahme Nr. 008/2018 vom 27. Februar 2018. https://doi.org/10.17590/20180219-123914
  4. European Food Safety Authority (2007): Beeswax (E 901) as a glazing agent and as carrier for flavours. Scientific Opinion of the Panel on Food additives, Flavourings, Processing aids and Materials in Contact with Food (AFC). The EFSA Journal 615: 1–28. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2007.615
  5. Scientific Committee on Consumer Safety (2024): Scientific Advice on Titanium dioxide (TiO2). SCCS/1661/23, endgültige Fassung vom 13. Mai 2024. https://health.ec.europa.eu/publications/scientific-advice-titanium-dioxide-tio2-casec-numbers-13463-67-7236-675-5-1317-70-0215-280-1-1317-80_en
  6. Europäische Kommission (2016): Verordnung (EU) 2016/621 vom 21. April 2016 zur Änderung des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. ABl. L 106 vom 22.4.2016, S. 4. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/621/oj