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UV-Filter: chemisch oder mineralisch? Vor- und Nachteile

UV-Filter: chemisch oder mineralisch? Vor- und Nachteile

Organische UV-Filter, oft „chemische“ Filter genannt, sind in der Sonnencreme gelöst und nehmen UV-Strahlung auf. Mineralische Filter sind feine Pigmente aus Zinkoxid oder Titandioxid; auch sie nehmen den größten Teil der UV-Strahlung auf und werfen nur einen kleinen Teil zurück. Beide Gruppen sind in der EU zugelassen, jeder Filter mit einer Höchstmenge. Wie gut eine Sonnencreme schützt, entscheiden der geprüfte Lichtschutzfaktor, der UVA-Schutz und die Menge, die du aufträgst.

So wirken organische und mineralische UV-Filter

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unterscheidet lösliche und unlösliche UV-Filter. Die löslichen, auch chemische oder organische Filter genannt, absorbieren UV-Strahlung und geben die Energie als Wärme ab. Die unlöslichen, auch physikalische oder mineralische Filter genannt, sind Pigmente wie Titandioxid und Zinkoxid; sie absorbieren, streuen und reflektieren UV-Strahlung (BfS 2026).

Die Namen führen leicht in die Irre. Auch Zinkoxid und Titandioxid sind chemische Stoffe, nur eben anorganische. Und „physikalisch“ klingt nach einem Spiegel auf der Haut. In einer Messung reflektierten Zinkoxid und Titandioxid im UV-Bereich aber im Mittel nur 4 bis 5 % der Strahlung; den übrigen Schutz leisten sie, indem sie die Strahlung aufnehmen (Cole et al. 2016). Sichtbares Licht werfen dieselben Pigmente dagegen zu einem großen Teil zurück, bis zu 60 %. Daher kommt der helle Film, den mineralische Sonnencreme hinterlassen kann. Warum Zinkoxid und Titandioxid oft kombiniert werden, erklärt die Seite Zinkoxid oder Titandioxid: Wer schützt vor welchem UV?

Was in der EU erlaubt ist: Zulassung, Nano und SCCS

Sonnencremes dürfen in der EU nur UV-Filter enthalten, die in Anhang VI der Kosmetikverordnung stehen, jeweils mit Höchstmenge und Bedingungen. Die Liste umfasst knapp 30 Stoffe; mineralisch sind nur Titandioxid und Zinkoxid, je bis 25 % (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Aufgenommen wird ein Filter erst, wenn der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS) die sichere Verwendung bestätigt hat (BfS 2026).

Nano oder non-nano: Als Nanomaterial gilt ein unlöslicher oder biologisch beständiger, absichtlich hergestellter Stoff mit Abmessungen zwischen 1 und 100 Nanometern. In der Liste der Bestandteile muss dahinter „(nano)“ stehen, etwa „Zinc Oxide (nano)“. Beide mineralischen Filter sind auch als Nanoform zugelassen, mit festgelegten Eigenschaften und nicht für Anwendungen, bei denen sie eingeatmet werden können; bei Zinkoxid gilt das auch für die normale Form (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Artikel 2 und 19, Anhang VI). Mehr dazu: Nano oder non-nano?

2019 rief die EU-Kommission dazu auf, Daten zu mehreren UV-Filtern einzureichen, weil es Bedenken wegen möglicher Wirkungen auf das Hormonsystem gab. Der SCCS hat die Stoffe danach neu bewertet, und die EU hat die Regeln angepasst:

Filter (INCI) Ergebnis des SCCS Was die EU daraus gemacht hat
Benzophenone-3 (Oxybenzon) sicher bis 6 % in Gesichts-, Hand- und Lippenprodukten, in Körpercremes und Sprays bis 2,2 % Höchstmengen so festgelegt, dazu der Hinweis „Enthält Benzophenon-3“
Octocrylene sicher bis 10 %, in Aerosolsprays bis 9 % Höchstmengen so festgelegt; das Abbauprodukt Benzophenon darf nur in Spuren enthalten sein
4-Methylbenzylidene Camphor (4-MBC) keine abschließende Sicherheitsaussage möglich; ausreichende Belege für eine Wirkung auf das Hormonsystem; keine sichere Höchstmenge ableitbar gestrichen: seit 1. Mai 2025 nicht mehr neu in Verkehr gebracht, seit 1. Mai 2026 nicht mehr im Handel

Quellen der Tabelle: Verordnung (EU) 2022/1176 und (EU) 2024/996. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung, die das BfS wiedergibt, sind bei Sonnenschutzmitteln aus der EU nach derzeitigem Stand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten (BfS 2026).

Vor- und Nachteile im Vergleich

Merkmal Organische Filter Mineralische Filter
Beispiele in der INCI Octocrylene, Butyl Methoxydibenzoylmethane, Ethylhexyl Triazone Zinc Oxide, Titanium Dioxide
Zugelassene Stoffe (EU) alle übrigen, gut zwei Dutzend zwei
Aussehen auf der Haut meist durchsichtig heller Film möglich, getönte Varianten fallen weniger auf
Textur auch dünnflüssige Lotionen, Gele, Sprays eher cremig oder fest, muss gründlich verteilt werden
Wasserfestigkeit hängt von der Rezeptur ab, wird am Produkt geprüft ebenso
Sprays möglich Nanoformen und Zinkoxid nicht in Anwendungen, bei denen man sie einatmen kann

Für organische Filter spricht vor allem das Hautgefühl: durchsichtige, leichte Texturen. Mineralische Pigmente bauen sich bei der Lagerung nicht ab; begrenzt wird die Haltbarkeit durch Öle und Wachse (Sonnencreme vom letzten Jahr). Die Nachteile mineralischer Sonnencreme gehören ehrlich dazu: Sie kann weißeln, ist zäher, bei Stiften landet leicht zu wenig auf der Haut, der frische Film kann auf Kleidung abfärben, und abends braucht es eine gründliche Reinigung (Mineralische Sonnencreme abwaschen).

Unsere Feste Sonnencreme LSF50 (40 g, 17,90 €) ist ein mineralischer Stift aus Sheabutter, einem pflanzlichen Fettsäuregemisch, Zinkoxid, Titandioxid, Bio-Bienenwachs und Kieselsäure; beide Filter sind laut Inhaltsliste non-nano. Laut Produktseite ist sie nach ISO 24444 und ISO 24443 geprüft und als wasserfest angegeben. Dieselbe Rezeptur gibt es als Feste Sonnencreme LSF50 Reiseformat (20 g, 9,90 €), getönt als Mini in LIGHT SAND und OCEAN BLUE (je 20 g, 9,90 €). Mehr zu den Filtern: Zinkoxid und Titandioxid.

Richtig eincremen: Menge, Zeitpunkt, Nachcremen

Der Lichtschutzfaktor gilt nur für die Prüfmenge von 2 mg je Quadratzentimeter Haut. Für den Körper eines Erwachsenen sind das nach Angabe der EU-Kommission etwa sechs Teelöffel oder 36 Gramm; die halbe Menge kann die Schutzwirkung um zwei Drittel verringern (Empfehlung 2006/647/EG). Tipps für Stifte: Wie viel feste Sonnencreme brauche ich?

  • Rechtzeitig: 20 bis 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne auftragen, egal mit welchem Filter (BfS 2026).
  • Hoher Schutz: mindestens LSF 30, am Wasser, auf Schnee, in großer Höhe und in sonnenreichen Regionen LSF 50+ (BfS 2026).
  • Nachcremen: mehrfach am Tag, besonders nach Schwitzen, Schwimmen und Abtrocknen (Empfehlung 2006/647/EG). Das erhält den Schutz, verlängert ihn aber nicht (BfS 2026).
  • Nicht nur Creme: Kein Sonnenschutzmittel filtert die gesamte UV-Strahlung. Schatten, Kleidung und Sonnenbrille gehören dazu; Säuglinge und Kleinkinder sollen nicht dem direkten Sonnenlicht ausgesetzt werden (Empfehlung 2006/647/EG).

Was LSF, UVA-Kreis und „wasserfest“ bedeuten, erklärt die Seite LSF, UVA-Schutz und wasserfest.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen chemischem und physikalischem Sonnenschutz?
Chemische, genauer organische Filter sind in der Creme gelöst und wandeln UV-Strahlung in Wärme um. Physikalische, genauer mineralische Filter sind Pigmente, die UV-Strahlung ebenfalls überwiegend aufnehmen; zurückgeworfen wird vor allem sichtbares Licht.

Sind chemische UV-Filter schädlich für die Gesundheit?
In der EU sind nur Filter erlaubt, die der SCCS bewertet hat, jeweils mit Höchstmenge. Wo neue Daten Fragen aufwarfen, hat die EU nachgesteuert: Für Benzophenone-3 und Octocrylene gelten Höchstmengen, 4-MBC ist nicht mehr erlaubt.

Welche Nachteile hat mineralische Sonnencreme?
Sie kann einen hellen Film hinterlassen, ist zäher zu verteilen und kann abfärben. Getönte Varianten fallen weniger auf.

Wirkt mineralische Sonnencreme sofort?
Das BfS rät für alle Sonnenschutzmittel, sie 20 bis 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne aufzutragen. Das gilt auch für mineralische Filter.

Woran erkenne ich Nanopartikel in der Sonnencreme?
An der Liste der Bestandteile: Nanomaterialien stehen dort mit dem Zusatz „(nano)“, zum Beispiel „Titanium Dioxide (nano)“.

Quellen

  1. Europäisches Parlament und Rat (2009): Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Artikel 2 und 19 sowie Anhang VI (Liste der zugelassenen UV-Filter), konsolidierte Fassung vom 18. Mai 2026. eur-lex.europa.eu
  2. Europäische Kommission (2022): Verordnung (EU) 2022/1176 vom 7. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinsichtlich der Verwendung bestimmter UV-Filter in kosmetischen Mitteln. ABl. L 183 vom 8.7.2022, S. 51. eur-lex.europa.eu
  3. Europäische Kommission (2024): Verordnung (EU) 2024/996 vom 3. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinsichtlich der Verwendung von Vitamin A, Alpha-Arbutin und Arbutin sowie bestimmter Stoffe mit potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften. ABl. L, 2024/996, 4.4.2024. eur-lex.europa.eu
  4. Europäische Kommission (2006): Empfehlung 2006/647/EG vom 22. September 2006 über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben. ABl. L 265: 39–43. eur-lex.europa.eu
  5. Cole C, Shyr T, Ou-Yang H (2016): Metal oxide sunscreens protect skin by absorption, not by reflection or scattering. Photodermatology, Photoimmunology & Photomedicine 32(1): 5–10. doi:10.1111/phpp.12214
  6. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): UV-Schutz durch Sonnencreme. Stand 4. August 2026. bfs.de

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