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LSF, UVA-Schutz und wasserfest: Was die Angaben bedeuten

Kurz gesagt

Der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt an, wie viel mehr UV-Strahlung die Haut mit Sonnencreme verträgt, bevor sie sich rötet – gemessen mit 2 mg Creme pro Quadratzentimeter Haut. Er beschreibt vor allem den Schutz vor UVB-Strahlung. Den UVA-Schutz misst man getrennt; nach der EU-Empfehlung soll er mindestens ein Drittel des angegebenen LSF erreichen. „Wasserfest“ heißt nach der Branchenempfehlung, dass nach zweimal 20 Minuten im Wasserbad noch mindestens die Hälfte des Schutzes messbar ist. Im Alltag zählen vor allem genug Creme, rechtzeitiges Auftragen und Nachcremen.

Was der Lichtschutzfaktor misst

Die EU-Kommission definiert den LSF als Verhältnis zweier Strahlungsdosen: der Dosis, die auf eingecremter Haut gerade eine Rötung auslöst, zu der Dosis, die auf derselben ungeschützten Haut eine Rötung auslöst (Empfehlung 2006/647/EG). Ein LSF von 30 bedeutet also: Im Test brauchte es die dreißigfache Dosis bis zur ersten Rötung. Gemessen wird heute nach der Norm ISO 24444:2019 („Cosmetics – Sun protection test methods – In vivo determination of the sun protection factor (SPF)“) an Testpersonen unter kontrollierten Bedingungen.

Die Zahl ist nicht linear im Sinne von „doppelt so viel Schutz“. Die EU-Empfehlung rechnet vor: Ein Mittel mit LSF 15 absorbiert 93 % der UVB-Strahlung, eines mit LSF 30 absorbiert 97 %. Lichtschutzfaktoren über 50 erhöhen den Schutz nicht wesentlich. Deshalb gibt es für das Etikett vier Kategorien:

Kategorie auf dem Etikett Angegebener LSF Gemessener LSF UVA-Schutz mindestens
niedriger Schutz 6 / 10 6–9,9 / 10–14,9 1/3 des angegebenen LSF, kritische Wellenlänge 370 nm
mittlerer Schutz 15 / 20 / 25 15–19,9 / 20–24,9 / 25–29,9 wie oben
hoher Schutz 30 / 50 30–49,9 / 50–59,9 wie oben
sehr hoher Schutz 50+ ab 60 wie oben

Quelle der Tabelle: Empfehlung 2006/647/EG, Nummer 14. Die Kategorie soll auf dem Etikett mindestens so gut sichtbar sein wie die Zahl.

UVA-Schutz und der UVA-Kreis

UVB-Strahlung (290–320 nm) ist vor allem für die Rötung verantwortlich. UVA-Strahlung (320–400 nm) dringt tiefer ein; die EU-Kommission nennt sie eine Ursache für vorzeitige Hautalterung und hält fest, dass ihr Risiko nicht vernachlässigt werden darf (Empfehlung 2006/647/EG). Weil der LSF fast nur UVB abbildet, empfiehlt die EU zwei zusätzliche Mindestwerte:

  • UVA-Schutzfaktor: mindestens ein Drittel des angegebenen LSF. Bei LSF 30 also mindestens 10.
  • Kritische Wellenlänge: mindestens 370 nm. Sie zeigt, wie weit der Schutz in den langwelligen UVA-Bereich reicht.

Der UVA-Schutz wird heute meist im Labor an einem Film der Creme bestimmt, nach ISO 24443:2021 („Cosmetics – Determination of sunscreen UVA photoprotection in vitro“). Dass ein Produkt die EU-Mindestwerte erfüllt, zeigt der europäische Kosmetikverband mit einem Logo: den Buchstaben „UVA“ in einem Kreis, nicht größer als die LSF-Zahl (Colipa-Empfehlung Nr. 23). Das Logo ist eine freiwillige Branchenlösung, keine gesetzliche Pflicht. Fehlt es, heißt das nicht automatisch, dass kein UVA-Schutz besteht – es heißt nur, dass diese Kennzeichnung nicht genutzt wird.

Mineralische Filter wie Zinkoxid und Titandioxid decken UVB und UVA ab; wie Teilchengröße und „nano“ damit zusammenhängen, steht auf der Seite Nano oder non-nano?.

Was „wasserfest“ und „sehr wasserfest“ bedeuten

Die EU-Empfehlung von 2006 legt keine Prüfung für Wasserfestigkeit fest. In Europa gilt dafür die Empfehlung des Branchenverbands Cosmetics Europe, zuletzt überarbeitet 2023 (Cosmetics Europe 2023). Sie verweist auf zwei Normen: ISO 16217:2020 („Water immersion procedure for determining water resistance“) beschreibt das Wasserbad, ISO 18861:2020 („Percentage of water resistance“) die Berechnung.

Angabe Prüfung Bestanden, wenn
wasserfest (water resistant) 2 × 20 Minuten im Wasserbad statistisch abgesichert mindestens 50 % des LSF bleiben erhalten
sehr wasserfest (very water resistant) 2 weitere × 20 Minuten, also 4 × 20 Minuten dieselbe Bedingung nach der längeren Prüfung

Wasserfest heißt also nicht, dass der volle Schutz bleibt. Nach dem Baden ist ein Teil der Creme weg, und Abtrocknen mit dem Handtuch, Sand und Reibung nehmen weitere Creme mit. Die EU-Empfehlung rät deshalb, besonders nach Schwitzen, Schwimmen und Abtrocknen erneut aufzutragen.

Die richtige Menge und das Nachcremen

Der LSF gilt nur für die Testmenge von 2 mg pro Quadratzentimeter. Für den Körper eines durchschnittlichen Erwachsenen sind das nach Angabe der EU-Kommission etwa sechs Teelöffel oder rund 36 Gramm. Wird nur die Hälfte aufgetragen, kann die Schutzwirkung um zwei Drittel sinken (Empfehlung 2006/647/EG). Eine Übersichtsarbeit fand, dass Menschen im Alltag etwa 0,39 bis 1,0 mg pro Quadratzentimeter auftragen – also deutlich weniger als im Test (Petersen & Wulf 2014). Die Autoren empfehlen eine einfache Regel: vor der Sonne auftragen und innerhalb der ersten Stunde ein zweites Mal.

Das Bundesamt für Strahlenschutz rät (BfS):

  • alle unbedeckten Stellen etwa eine halbe Stunde vor dem Rausgehen sorgfältig und großzügig eincremen,
  • mindestens LSF 30 verwenden, am Wasser, im Schnee, in großer Höhe und in sonnenreichen Regionen LSF 50+,
  • eine Sonnencreme mit UVA- und UVB-Filter wählen,
  • mehrmals täglich und nach dem Baden nachcremen – wobei Nachcremen die Schutzzeit nicht verlängert, sondern nur erhält.

Sonnencreme ist nach allen amtlichen Empfehlungen nur ein Teil des Schutzes. Die EU-Empfehlung hält fest, dass kein Sonnenschutzmittel die gesamte UV-Strahlung filtern kann. Schatten in der Mittagszeit, Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille kommen zuerst. Bei Kindern gelten besondere Regeln; mehr dazu unter Mineralische Sonnencreme für Kinder. Warum auch die Lippen Schutz brauchen, erklärt Warum Lippen so schnell austrocknen.

Häufige Fragen

Ist LSF 50 doppelt so stark wie LSF 25?
Nicht im Sinne der gefilterten Strahlung. Schon LSF 15 hält im Test 93 % der UVB-Strahlung ab, LSF 30 97 %. Der Unterschied liegt im oberen Bereich in wenigen Prozentpunkten, die aber bei viel Sonne zählen.

Wie lange hält „wasserfest“?
Die Angabe beschreibt eine Laborprüfung mit zweimal 20 Minuten im Wasser, nach der noch mindestens die Hälfte des Schutzes messbar ist. Nach dem Baden und Abtrocknen solltest du immer nachcremen.

Verlängert Nachcremen die Zeit in der Sonne?
Nein. Nachcremen erhält den Schutz, verlängert ihn aber nicht.

Warum steht auf manchen Sonnencremes kein UVA-Kreis?
Das Logo ist eine freiwillige Kennzeichnung des Branchenverbands. Ob und wie ein Hersteller den UVA-Schutz angibt, entscheidet er selbst; im Zweifel beim Hersteller nachfragen.

Kann ich Sonnencreme vom Vorjahr noch nutzen?
Achte auf das Symbol mit dem geöffneten Tiegel und die Lagerung. Was Haltbarkeitsangaben bedeuten, steht auf der Seite Haltbarkeit von Kosmetik; wie Hitze feste Sonnencreme verändert, unter Feste Kosmetik im Sommer lagern.

Bei forpeople

Die Feste Sonnencreme LSF50 (40 g, 17,90 €) hat Lichtschutzfaktor 50 und ist wasserfest getestet. Als UV-Filter enthält sie ausschließlich Zinkoxid und Titandioxid, laut Inhaltsstoffliste non-nano. Sie ist wasserfrei und steckt in einer Papierhülse ohne Kunststoffbeschichtung. Für unterwegs gibt es die Feste Sonnencreme LSF50 Reiseformat (20 g, 9,90 €) sowie die getönten Minis Feste Sonnencreme LSF50 Mini - Farbe LIGHT SAND und Feste Sonnencreme LSF50 Mini - OCEAN BLUE (je 20 g, 9,90 €). Eine feste Sonnencreme trägst du direkt aus der Hülse auf und verteilst sie dann mit den Händen – wichtig ist auch hier, großzügig zu cremen. Für die Lippen gibt es die Lippenpflege - LSF15 Mandel & Vanille (5 g, 7,90 €). Das Familien-Sonnenset – LSF 50, After-Sun & Lippenschutz (ab 39,90 €) enthält Sonnencreme, Aloe Vera Serum 99,6% und Lippenpflege. Weiterlesen: Wasserfreie Kosmetik.

Quellen

  1. Europäische Kommission (2006): Empfehlung 2006/647/EG vom 22. September 2006 über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben. ABl. L 265: 39–43. https://eur-lex.europa.eu/eli/reco/2006/647/oj
  2. Cosmetics Europe (2023): Recommendation N° 16: Water Resistance Labelling, revised June 2023. https://cosmeticseurope.eu/wp-content/uploads/2024/10/CR_16_Water_Revised_June_2023.pdf
  3. Colipa (2009): Recommendation N° 23: Important usage and labelling instructions for sun protection products, 24. Februar 2009. https://cosmeticseurope.eu/wp-content/uploads/2024/10/CR-23-Sunscreens_Labelling.pdf
  4. Petersen B, Wulf HC (2014): Application of sunscreen – theory and reality. Photodermatology, Photoimmunology & Photomedicine 30(2–3): 96–101. https://doi.org/10.1111/phpp.12099
  5. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Tipps zum UV-Schutz. https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/schutz/tipps/tipps_node.html