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Naturkosmetik erklärt: Gesetz, ISO 16128, NATRUE und COSMOS

Kurz gesagt

„Naturkosmetik“ ist in der EU kein gesetzlich definierter oder geschützter Begriff. Die EU-Kosmetikverordnung enthält dafür keine eigene Definition; es gelten die allgemeinen Regeln für Werbeaussagen: Sie müssen wahr, belegbar und nicht irreführend sein. Was genau hinter „natürlich“ steckt, legen private Standards fest, vor allem NATRUE und COSMOS, deren Siegel nach einer Prüfung durch unabhängige Stellen vergeben werden. Die Norm ISO 16128 ist dagegen kein Siegel, sondern eine Rechenanleitung für den natürlichen Anteil eines Produkts.

Was das Gesetz sagt – und was nicht

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 regelt Sicherheit, Kennzeichnung und Werbung aller Kosmetik, egal ob konventionell oder natürlich. Eine Kategorie „Naturkosmetik“ mit eigenen Anforderungen gibt es darin nicht. Artikel 20 verbietet aber Texte, Bezeichnungen und Abbildungen, „die Merkmale oder Funktionen vortäuschen, die die betreffenden Erzeugnisse nicht besitzen“ (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).

Wie Werbeaussagen begründet werden müssen, regelt eine eigene Verordnung mit sechs gemeinsamen Kriterien (Verordnung (EU) Nr. 655/2013):

  • Einhaltung von Rechtsvorschriften: Was ohnehin Pflicht ist, darf nicht als besonderer Vorteil beworben werden.
  • Wahrheitstreue: Wird ein Bestandteil genannt, muss er gezielt enthalten sein; Eigenschaften eines einzelnen Stoffs dürfen nicht auf das ganze Produkt übertragen werden, wenn das nicht stimmt.
  • Belegbarkeit: Aussagen brauchen hinreichende, überprüfbare Nachweise.
  • Redlichkeit: Keine Übertreibung über die Nachweise hinaus.
  • Lauterkeit: Keine Herabsetzung von Wettbewerbern oder von rechtmäßig verwendeten Bestandteilen.
  • Fundierte Entscheidungsfindung: Aussagen müssen klar und verständlich sein.

Für „Naturkosmetik“ heißt das: Ein Hersteller darf den Begriff verwenden, muss ihn aber so einlösen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher ihn verstehen. Wo die Grenze liegt, beantworten die Siegel-Standards genauer als das Gesetz.

ISO 16128: eine Rechenanleitung, kein Siegel

Die internationale Norm ISO 16128 besteht aus zwei Teilen. Teil 1 (2016) definiert Kategorien von Inhaltsstoffen, zum Beispiel natürliche, natürlich abgeleitete und mineralische Stoffe sowie organische, also ökologisch erzeugte (ISO 16128-1:2016). Teil 2 (2017) beschreibt, wie man daraus Kennzahlen für ein Produkt berechnet: einen Natürlichkeits-, einen Natürlicher-Ursprung-, einen Bio- und einen Bio-Ursprung-Index (ISO 16128-2:2017).

Wichtig ist, was die Norm nach eigener Aussage nicht regelt: Werbeaussagen und Kennzeichnung, Sicherheit für Mensch und Umwelt, soziale Fragen und Verpackung. Eine Angabe wie „x % natürlichen Ursprungs nach ISO 16128“ ist also eine Berechnung des Herstellers, keine Zertifizierung. Sie sagt nichts darüber, welche Stoffe den Rest ausmachen. Den Blick in die Liste der Bestandteile ersetzt sie nicht; wie das geht, steht auf INCI-Liste lesen.

NATRUE: Naturkosmetik in zwei Stufen

NATRUE ist ein internationaler Verband mit Sitz in Brüssel. Seine Kriterien, derzeit in Version 3.9, erlauben in zertifizierten Produkten nur drei Gruppen von Stoffen (NATRUE 2021):

  • Natürliche Stoffe: pflanzlicher, mineralischer oder tierischer Herkunft, gewonnen mit physikalischen Verfahren; Mineralöl zählt ausdrücklich nicht dazu. Beispiele sind fette Öle oder Pflanzenauszüge.
  • Natürlich abgeleitete Stoffe: aus natürlichen Stoffen wie Fetten, Ölen, Wachsen oder Zuckern durch erlaubte chemische Reaktionen hergestellt. Sie sind nur zulässig, wenn ihre Aufgabe nicht mit natürlichen Stoffen erfüllt werden kann, und stehen auf einer Positivliste.
  • Naturidentische Stoffe: nur, wenn sie aus der Natur nicht zu gewinnen sind, etwa bestimmte mineralische Pigmente und Konservierungsstoffe – ebenfalls über Positivlisten geregelt.

NATRUE vergibt für fertige Produkte zwei Stufen, im Standard „natural“ und „organic“ genannt. Für jede Produktgruppe legt eine Tabelle Mindestanteile natürlicher Stoffe und Höchstanteile abgeleiteter Stoffe fest. Für die Bio-Stufe müssen mindestens 95 % der natürlichen Stoffe pflanzlicher und tierischer Herkunft aus kontrolliert ökologischem Anbau oder zertifizierter Wildsammlung stammen. Geprüft wird durch unabhängige, von NATRUE zugelassene Zertifizierer.

COSMOS: Bio und Natural

Der COSMOS-Standard wird von einer gemeinnützigen Vereinigung mit Sitz in Brüssel verwaltet; entwickelt haben ihn BDIH (Deutschland), Cosmebio und Ecocert (Frankreich), ICEA (Italien) und die Soil Association (Großbritannien). Die aktuelle Version 4.2 ist vom 1. September 2025 (COSMOS 2025). Er teilt Inhaltsstoffe in fünf Gruppen: Wasser, mineralische Stoffe, physikalisch verarbeitete Agrarstoffe, chemisch verarbeitete Agrarstoffe und sonstige Stoffe. Es gibt zwei Signaturen:

  • COSMOS ORGANIC: Mindestens 95 % der physikalisch verarbeiteten Agrarstoffe (etwa Öle, Buttern, Wachse) müssen bio sein, und mindestens 20 % des Gesamtprodukts. Für Produkte zum Abspülen, nicht emulgierte wässrige Produkte und Produkte mit mindestens 80 % Mineralstoffen reichen 10 %.
  • COSMOS NATURAL: Kein Mindestanteil an Bio-Zutaten.

Für beide gilt unter anderem: Stoffe mit erdölbasierten Molekülteilen dürfen zusammen höchstens 2 % des fertigen Produkts ausmachen, und erlaubte Konservierungsstoffe stehen auf einer Liste. Der natürliche Anteil wird nach einer festen Formel berechnet.

Die Ansätze im Vergleich

Gesetz (EU) ISO 16128 NATRUE COSMOS
Was ist es? Verordnungen 1223/2009 und 655/2013 internationale Norm privater Standard mit Siegel privater Standard mit Siegel
Definiert „Naturkosmetik“? nein definiert Stoffkategorien und Indizes ja, mit Positivlisten ja, mit Stoffgruppen und Listen
Stufen – Kennzahlen statt Stufen natural, organic COSMOS NATURAL, COSMOS ORGANIC
Bio-Anforderung – Bio-Index wird berechnet organic: mindestens 95 % der natürlichen pflanzlichen und tierischen Stoffe bio ORGANIC: 95 % der physikalisch verarbeiteten Agrarstoffe bio, mindestens 20 % (bzw. 10 %) des Produkts
Unabhängige Prüfung Behördenaufsicht wie für alle Kosmetik nicht vorgesehen ja, zugelassene Zertifizierer ja, zugelassene Zertifizierer
Regelt Werbeaussagen? ja nein Regeln für die Siegelnutzung Regeln für die Signaturen

So prüfst du Naturkosmetik selbst

  • Siegel prüfen: Ein Siegel gilt für ein bestimmtes Produkt, nicht automatisch für die ganze Marke. COSMOS bietet auf seiner Website eine Produktdatenbank; auch NATRUE führt eine Datenbank.
  • INCI lesen: Die Liste ist nach Gewicht absteigend sortiert; nur Bestandteile unter 1 % dürfen am Ende in beliebiger Reihenfolge stehen. Die ersten Bestandteile machen also den größten Teil aus.
  • Wasser und Konservierung: Steht „Aqua“ vorn, braucht das Produkt Emulgator und Konservierung. Das ist kein Mangel, aber ein Unterschied zu wasserfreien Rezepturen. Mehr dazu: Konservierung und Wasser, Emulgatoren in Kosmetik und Wasserfreie Kosmetik.
  • Duft: Auch Naturkosmetik kann Duftstoffe enthalten, etwa aus ätherischen Ölen. Wie du sie erkennst: Ätherische Öle und Duftstoff-Allergene und Ohne Duft: Inhaltsstoffe im Überblick.

Häufige Fragen

Ist „Naturkosmetik“ ein geschützter Begriff?
Nein. Es gibt in der EU keine gesetzliche Definition. Hersteller müssen aber die allgemeinen Regeln für Werbeaussagen einhalten; genauer festgelegt ist der Begriff nur in privaten Standards wie NATRUE und COSMOS.

Was bedeutet „98 % natürlichen Ursprungs“?
Meist eine Berechnung nach ISO 16128. Sie zeigt, wie viel des Produkts aus natürlichen oder natürlich abgeleiteten Stoffen besteht. Eine unabhängige Prüfung ist damit nicht verbunden.

Ist Naturkosmetik automatisch verträglicher?
Nein. Auch natürliche Stoffe können Reaktionen auslösen, etwa Bestandteile ätherischer Öle. Verträglichkeit hängt von der einzelnen Rezeptur und deiner Haut ab.

Ist zertifizierte Naturkosmetik immer bio?
Nicht unbedingt. Beide Standards haben eine Stufe ohne Bio-Mindestanteil (NATRUE natural, COSMOS NATURAL) und eine Bio-Stufe.

Bei forpeople

Welche unserer Produkte nach welchem Standard zertifiziert sind, steht auf der Seite Zertifizierung. Die vollständigen Inhaltsstoffe findest du auf jeder Produktseite. Beispiele: Die Feste Handcreme – Bienenwachs (30 g, 9,90 €) besteht aus Bienenwachs, Olivenöl, Sonnenblumenöl, Johanniskraut-Extrakt und Aloe-vera-Extrakt. Die Feste Handcreme – Bergamotte (30 g, 9,90 €) nutzt Candelillawachs statt Bienenwachs und enthält Zitronen- und Bergamotteöl. Die Deocreme Sensitiv (50 g, 8,90 €) enthält Kartoffelstärke, Sheabutter, Natron, Sonnenblumenöl, Maisstärke und Candelillawachs, ohne zugesetzten Duft. Das Aloe Vera Serum 99,6% (250 ml, 24,90 €) enthält Wasser aus dem Aloe-Saft und ist deshalb mit Kaliumsorbat und Natriumbenzoat konserviert. Die Lippenpflege - Zitronengras (5 g, 4,90 €) ist laut Produktangabe aus Zutaten aus kontrolliert biologischem Anbau hergestellt. Weiterlesen: Bienenwachs in der Hautpflege.

Quellen

  1. Europäisches Parlament und Rat (2009): Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Artikel 20. ABl. L 342: 59. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/1223/oj
  2. Europäische Kommission (2013): Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln. ABl. L 190: 31. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2013/655/oj
  3. ISO 16128-1:2016: Cosmetics – Guidelines on technical definitions and criteria for natural and organic cosmetic ingredients and products – Part 1: Definitions for ingredients. https://www.evs.ee/en/iso-16128-1-2016
  4. ISO 16128-2:2017: Cosmetics – Guidelines on technical definitions and criteria for natural and organic cosmetic ingredients – Part 2: Criteria for ingredients and products. https://www.evs.ee/en/iso-16128-2-2017
  5. NATRUE (2021): NATRUE Label criteria: requirements to be met by natural and organic cosmetics, Version 3.9. https://natrue.org/uploads/2025/09/EN-NATRUE-Label_Requirements_v3.9-final-version-1.pdf
  6. COSMOS-standard AISBL (2025): COSMOS-standard – Cosmetics Organic and Natural Standard, Version 4.2, 1. September 2025. https://www.cosmos-standard.org/en/cosmos-standard/