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Rissige Fersen: Wann zur Podologie oder zum Arzt?

Kurz gesagt

Rissige Fersen gehören in podologische oder ärztliche Hände, wenn die Risse tief sind, bluten oder beim Gehen schmerzen, wenn die Haut gerötet, geschwollen, warm oder nässend ist oder wenn sich nach einigen Wochen regelmäßiger Pflege nichts bessert. Bei Diabetes, Gefühlsstörungen oder Durchblutungsstörungen an den Füßen gilt das schon bei kleinen Veränderungen. Trockene, raue Fersen ohne Schmerzen kannst du selbst pflegen. Offene Stellen behandelst du nicht selbst; das ist Sache der Arztpraxis.

Woran du erkennst, dass Pflege nicht mehr reicht

Die Hornschicht der Ferse besteht aus abgestorbenen Zellen. Solange ein Riss nur in dieser Schicht liegt, siehst du eine feine Linie und spürst nichts. Reicht er bis in die lebende Haut, tut er beim Auftreten weh, blutet oder nässt. In einer Untersuchung an 93 Personen enthielten trockene und eingerissene Fersen deutlich weniger Feuchtigkeit und waren weniger elastisch als unauffällige Haut (Hashmi et al. 2015). Wie die Risse entstehen, steht unter Warum Fersenhaut so dick wird und einreißt.

Anzeichen Wohin Wie dringend
trockene, raue Fersen, feine Linien, keine Schmerzen selbst pflegen täglich eincremen, nach einigen Wochen prüfen
dicke Hornhaut, die du selbst nicht mehr glätten kannst Podologie oder Fußpflege Termin in Ruhe vereinbaren
tiefe Risse, Schmerzen beim Gehen Podologie; bei offenen Stellen Arztpraxis zeitnah
Risse, die bluten oder offen bleiben; keine Besserung trotz Pflege Hausarzt- oder Hautarztpraxis in den nächsten Tagen
Rötung, die sich ausbreitet, Schwellung, Wärme, Nässen, Eiter oder Fieber Arztpraxis oder ärztlicher Bereitschaftsdienst am selben Tag
Diabetes, Taubheit oder Kribbeln in den Füßen, Durchblutungsstörungen Arztpraxis und Podologie; Hornhaut nicht selbst abtragen bei jeder Veränderung
blutverdünnende Medikamente oder Medikamente, die das Immunsystem dämpfen in der Praxis nachfragen, bevor du Hornhaut abträgst vor der nächsten Fußpflege

Die Tabelle ist eine Orientierung und ersetzt keine Untersuchung. Rissige Fersen können auch mit einer Hauterkrankung oder einer anderen Grunderkrankung zusammenhängen; das lässt sich nur ärztlich klären.

Fußpflege, Podologie, Arztpraxis: wer macht was?

Podologin und Podologe sind in Deutschland geschützte Berufsbezeichnungen. Wer sie führen will, braucht eine Erlaubnis; auch die Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ darf nur mit dieser Erlaubnis oder einer gleichgestellten älteren Berechtigung geführt werden (§ 1 PodG). Die Ausbildung dauert in Vollzeit zwei Jahre, in Teilzeit höchstens vier, und endet mit einer staatlichen Prüfung (§ 4 PodG). Sie umfasst mindestens 2000 Stunden Unterricht und 1000 Stunden praktische Ausbildung (§ 1 PodAPrV).

Das Gesetz beschreibt auch, wozu die Ausbildung befähigen soll: fußpflegerische Maßnahmen selbständig auszuführen, „pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen“ und „unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen“ (§ 3 PodG). Eine podologische Praxis erkennt also, wann du zusätzlich ärztlichen Rat brauchst.

Kosmetische Fußpflege (Pediküre) richtet sich an gesunde Füße: Nägel kürzen, Hornhaut glätten, pflegen. Für die Bezeichnungen „Fußpflege“ oder „kosmetische Fußpflege“ enthält das Podologengesetz keine Vorgaben. Frag deshalb ruhig nach, welche Ausbildung jemand hat.

Hausarzt- und Hautarztpraxis stellen Diagnosen und behandeln offene Stellen. Die Heilmittel-Richtlinie hält für die verordnete podologische Therapie ausdrücklich fest: Sie ist nur zulässig bei Schädigungen am Fuß ohne Hautdefekt; die Behandlung von Hautdefekten und Entzündungen ist ärztliche Leistung (§ 27 Abs. 3 HeilM-RL).

Podologische Therapie auf ärztliche Verordnung

Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt, wann Ärztinnen und Ärzte podologische Therapie verordnen können. Stand der zitierten Fassung: zuletzt geändert am 15. Mai 2025, in Kraft seit 5. August 2025.

  • Für wen: Podologische Therapie ist ein verordnungsfähiges Heilmittel, wenn sie der Behandlung krankhafter Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühlsstörungen der Füße infolge Diabetes mellitus dient (diabetisches Fußsyndrom) oder vergleichbarer Schädigungen aufgrund einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms (§ 27 Abs. 1).
  • Voraussetzung: Sie kommt nur in Betracht bei Patientinnen und Patienten, die ohne sie unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße erleiden würden. Als Risikofaktor nennt die Richtlinie unter anderem „Hyperkeratosen tiefgehend oder mit Einblutungen und Rhagaden“, also tiefgehende Hornhautverdickungen oder solche mit Einblutungen und Rissen (§ 27 Abs. 2).
  • Inhalt: das fachgerechte Abtragen krankhafter Hornhautverdickungen, die Bearbeitung krankhaft verdickter Zehennägel, die Unterweisung in der eigenen Fuß-, Haut- und Nagelpflege und bei jeder Behandlung ein Blick auf Schuhe und Einlagen (§ 27a).
  • Umfang: Der Heilmittelkatalog nennt bis zu sechs Behandlungen je Verordnung und empfiehlt einen Abstand von vier bis sechs Wochen.
  • Vorher: Vor der ersten Verordnung ist eine ärztliche Eingangsdiagnostik mit einem Befund der Haut und einem neurologischen Befund nötig (§ 27b).

Daneben regelt die Richtlinie die Behandlung eingewachsener Zehennägel mit Nagelkorrekturspangen (§ 28). Ob bei dir eine Verordnung in Frage kommt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Zu den Kosten gibt deine Krankenkasse Auskunft.

Bei Diabetes und Gefühlsstörungen gelten strengere Regeln

Wer Druck und Schmerz an den Füßen schlechter spürt, bemerkt kleine Verletzungen spät. Die internationalen Praxisleitlinien der Arbeitsgruppe IWGDF nennen, was Menschen mit Diabetes und erhöhtem Risiko für Fußschäden lernen sollen (Schaper et al. 2024):

  • beide Füße täglich vollständig ansehen, auch zwischen den Zehen; wer das nicht kann, braucht dabei Unterstützung
  • die Füße täglich waschen, mit Wasser unter 37 °C, und sorgfältig abtrocknen
  • Hornhaut und Hühneraugen nicht mit chemischen Mitteln oder Pflastern entfernen, sondern sich an eine Fachperson wenden
  • nicht barfuß laufen, auch nicht zu Hause
  • bei Blasen, Schnitten, Kratzern oder offenen Stellen die Praxis informieren

Welche Pflege für deine Füße passt, besprichst du mit deiner Praxis.

Was du bis zum Termin tun und lassen kannst

Lassen:

  • Hornhaut am Riss nicht schneiden, hobeln oder abziehen. Klingen verletzen leicht die lebende Haut.
  • Keine Creme, kein Öl und keine Hausmittel in offene, blutende oder nässende Risse geben.
  • Keine hornhautlösenden Pflaster oder Säurepräparate auf eingerissene Haut.
  • Nicht barfuß und nicht in hinten offenen Schuhen laufen (warum, steht hier).

Tun:

  • Füße täglich kurz und lauwarm waschen und gründlich abtrocknen.
  • Geschlossene, gut sitzende Schuhe und frische Socken tragen.
  • Die intakte Haut rund um die Ferse weiter eincremen, die offene Stelle aussparen.
  • Notieren, seit wann der Riss besteht, und ein Foto machen, damit sich der Verlauf vergleichen lässt.

Sind die Fersen nur trocken und rau, hilft tägliche Pflege: Hornhaut kommt immer wieder beschreibt die Routine, Bimsstein, Feile oder Hobel? die Werkzeuge.

Was du zum Termin mitbringst

  • eine Liste deiner Medikamente, vor allem Blutverdünner, und deiner bekannten Erkrankungen und Allergien
  • die Schuhe, die du am häufigsten trägst, und deine Einlagen
  • die Pflegeprodukte, die du benutzt, oder ein Foto der Inhaltsstoffliste
  • deine Notizen: seit wann, wo genau, was du bisher versucht hast

Komm mit gewaschenen, nicht frisch eingecremten Füßen und ohne Nagellack, damit sich Haut und Nägel gut beurteilen lassen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt ein Riss an der Ferse als tief?
Wenn er nicht mehr nur in der Hornhaut liegt, sondern bis in die lebende Haut reicht. Das erkennst du daran, dass er beim Auftreten schmerzt, blutet oder nässt. Feine Linien, die nicht wehtun, sind oberflächlich.

Brauche ich für die Podologie eine ärztliche Verordnung?
Einen Termin kannst du auch ohne Verordnung vereinbaren; die Kosten klärst du vorher mit der Praxis. Eine Verordnung podologischer Therapie sieht die Heilmittel-Richtlinie für die oben genannten Fälle vor, etwa beim diabetischen Fußsyndrom.

Wie lange kann ich selbst pflegen, bevor ich einen Termin mache?
Bei trockenen Fersen mit feinen, schmerzlosen Linien kannst du einige Wochen täglich pflegen und dann prüfen, ob sich etwas bessert. Bei Schmerzen, Blut, Rötung oder Schwellung zögerst du nicht. Bei Diabetes oder Gefühlsstörungen lässt du jede Veränderung gleich ansehen.

Kann ich meine Fußcreme weiter benutzen, wenn eine Ferse eingerissen ist?
Auf der intakten Haut ja, in offenen Rissen nicht. Cremes mit ätherischen Ölen, wie unsere feste Fußcreme mit Rosmarin und Salbei, können auf verletzter Haut brennen. Welche Duftbestandteile in einem Produkt stecken, zeigt Ätherische Öle und Duftstoff-Allergene.

Soll ich bei rissigen Fersen nachts Socken tragen?
Bei trockenen Fersen mit oberflächlichen Linien ja: Baumwollsocken halten die Creme auf der Haut, siehe Fußcreme über Nacht mit Socken. Bei offenen oder nässenden Stellen lässt du die Ferse erst ansehen.

Bei forpeople

Wir stellen Kosmetik her. Sie ist für die Pflege intakter Haut gedacht und behandelt keine Erkrankungen und keine offenen Stellen. Für trockene, raue Fersen gibt es die wasserfreie Feste Fußcreme – Rosmarin & Salbei (40 g, 9,90 €) aus Sonnenblumenöl, Bienenwachs, Olivenöl und Sheabutter, mit ätherischen Ölen aus Rosmarin, Eukalyptus und Muskatellersalbei, und zum Nachfüllen der Dose den Feste Fußcreme Refiller – Rosmarin & Salbei (40 g, 7,90 €). Mehr dazu: Warum werden die Füße im Alter trockener? · Trockene Füße im Winter · Urea oder wasserfreie Creme?

Aus dem Blog: Rissige Fersen, trockene Füße: Was wirklich hilft – und was nicht

Quellen

  1. Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz – PodG) vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274); §§ 1, 3, 4. https://www.gesetze-im-internet.de/podg/
  2. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) vom 18. Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 7. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148); § 1. https://www.gesetze-im-internet.de/podaprv/
  3. Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL) in der Fassung vom 19. Mai 2011, zuletzt geändert am 15. Mai 2025 (BAnz AT 04.08.2025 B3), in Kraft getreten am 5. August 2025; §§ 27 bis 28 und Heilmittelkatalog, Abschnitt „Maßnahmen der Podologischen Therapie“. https://www.g-ba.de/richtlinien/12/
  4. Schaper NC, van Netten JJ, Apelqvist J, Bus SA, Fitridge R, Game F et al. (2024): Practical guidelines on the prevention and management of diabetes-related foot disease (IWGDF 2023 update). Diabetes Metab Res Rev 40(3): e3657. https://doi.org/10.1002/dmrr.3657
  5. Hashmi F, Nester C, Wright C, Newton V, Lam S (2015): Characterising the biophysical properties of normal and hyperkeratotic foot skin. J Foot Ankle Res 8: 35. https://doi.org/10.1186/s13047-015-0092-7